Lebensqualität steigern
Staatsanwaltschaften und Strafgerichte können der Stiftung Sozialwerk St. Georg Geldauflagen und Bußgelder zuweisen. Sie ermöglichen, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung dauerhaft und entscheidend zu verbessern.
Mit der Stiftung Sozialwerk St. Georg Menschenrechte verwirklichen
Schauen Sie sich unsere aktuellen Projekte an. Dort gewinnen Sie einen Eindruck, wie wir Menschen mit Behinderung ganz konkret und zeitnah zu unterstützen. Durch die Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern haben Sie als Richter oder Staatsanwalt die Möglichkeit, gemeinsam mit uns das Ziel der Inklusion für unsere Gesellschaft zu erreichen, in der jeder Mensch – ob mit Behinderung oder ohne – von Anfang an die gleichen Rechte hat, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.
Transparenz und Offenheit sind uns wichtig
Regelmäßig veröffentlichen wir einen Überblick über das Stiftungskapital und die eingesetzten Fördergelder.
Die Stiftung Sozialwerk St. Georg ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamts Gelsenkirchen vom 3. Juni 2019 (Steuer-Nr. 319/5921/5549 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Wir werden Ihre Spende nur für gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß unserer Satzung verwenden.
Geprüft: Lagebericht und Jahresabschluss
Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat wie in den Vorjahren den Jahresabschluss der Stiftung inklusive der Ordnungsmäßigkeit der Spenden-Buchhaltung für das Jahr 2018 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Für Ihre Rückfragen steht der Vorstand der Stiftung Sozialwerk St. Georg gerne zur Verfügung: Kontakt
Herzlichen Dank – auch im Namen der Menschen mit Behinderung – für Ihre Recht-Sprechung und die damit verbundene Unterstützung für die Stiftung Sozialwerk St. Georg!