Transparenz und Offenheit sind uns sehr wichtig. Deswegen finden Sie an dieser Stelle regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen und Informationen über die gespendeten und gestifteten Gelder seit Stiftungsgründung. Außerdem haben wir weiter unten die Spendenbestätigung abgebildet:
Grundsätzlich gilt/Spendenbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt:
Die Stiftung Sozialwerk St. Georg ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamts Gelsenkirchen vom 9. September 2020 (Steuer-Nr. 319/5921/5549) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Wir werden Ihre Spende nur für satzungsgemäße gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwenden. Für Spenden bis 200,- Euro gilt dieser Hinweis zusammen mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Für Spenden über 200,- Euro senden wir Ihnen unmittelbar eine Bescheinigung zu. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Adresse an.
Geprüft: Lagebericht und Jahresabschluss
Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat wie in den Vorjahren den Jahresabschluss der Stiftung inklusive der Ordnungsmäßigkeit der Spenden-Buchhaltung für das Jahr 2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Spenden finden Sie hier: Helfen