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Geldauflagen / Bußgelder

Verantwortung, die ankommt

Gerichte und Staatsanwaltschaften können im Rahmen von Strafverfahren Geldauflagen oder Bußgelder an gemeinnützige Organisationen zuweisen. Die Stiftung Sozialwerk St. Georg kann als solche empfangsberechtigte Einrichtung benannt werden und erhält dann diese Zahlungen, um Menschen mit Assistenzbedarf zu unterstützen.

Richter:innen und Staatsanwält:innen können das Sozialwerk St. Georg als begünstigte Organisation auswählen. Schauen Sie sich unsere aktuellen Projekte an. Dort gewinnen Sie einen Eindruck, wie wir Menschen mit Assistenzbedarf ganz konkret und zeitnah unterstützen. Für Rückfragen zur Verwendung der Mittel stehen wir gerne zur Verfügung: Kontakt