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Nachlass

Nachlass – Gutes weitergeben

Neben Spenden und Zustiftungen können Sie unsere Arbeit auch durch ein Vermächtnis oder eine Erbschaft unterstützen. Ihr Nachlass kommt in voller Höhe der Stiftung und damit den Förderzwecken zugute, da wir als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit sind.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Engagement über Ihr Leben hinaus wirkt, können Sie Menschen mit Assistenzbedarf in Ihrem Testament über die Stiftung Sozialwerk St. Georg bedenken. So trägt Ihr Vermögen auch in Zukunft Früchte – für die Menschen, die in unseren Einrichtungen und Diensten begleitet werden.

Bei Fragen, schreiben Sie uns gerne: Kontakt