Die Stiftung Sozialwerk St. Georg ist eine allgemeine selbstständige Stiftung im Sinne des Stiftungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen (§ 1 StiftG NRW) mit Sitz in Gelsenkirchen. Sie wurde im Jahr 2001 gegründet und nahm 2002 die Arbeit auf. Sie unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung und sozialen Schwierigkeiten, indem sie insbesondere Projekte des Sozialwerks St. Georg e. V. und seiner stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen und Dienste in NRW in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Freizeit fördert. Die langfristige finanzielle Absicherung der Arbeit mit den hilfebedürftigen Menschen bewirkt eine höhere Kontinuität und Planungssicherheit für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke.
Die Stiftung ruft Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Initiativen und Institutionen auf, sich an ihrer Arbeit zu beteiligen. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, zusätzliches stifterisches Engagement zu initiieren und zu bündeln – sei es durch Spenden, Zustiftungen, Nachlässe/Vermächtnisse oder die Gründung unselbstständiger Stiftungen unter dem Dach der Stiftung Sozialwerk St. Georg.
Die (ehrenamtlichen) Stiftungsgremien sind Vorstand, Kuratorium und Beiräte.