Die Stiftung Sozialwerk St. Georg ist eine allgemeine selbstständige Stiftung im Sinne des Stiftungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen (§ 1 StiftG NRW) mit Sitz in Gelsenkirchen. Sie wurde im Jahr 2001 gegründet und nahm 2002 ihre Arbeit auf. Sie unterstützt insbesondere Projekte in den Einrichtungen und Diensten des Sozialwerks St. Georg in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Freizeit .
Die Stiftung ruft Bürger:innen, Unternehmen, Initiativen und Institutionen auf, sich an ihrer Arbeit zu beteiligen. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, zusätzliches stifterisches Engagement zu initiieren und zu bündeln – sei es durch Spenden, Zustiftungen oder Nachlässe/Vermächtnisse.
Der zweiköpfige ehrenamtliche Vorstand vertritt als gesetzlicher Vertreter die Stiftung Sozialwerk St. Georg gemeinsam nach außen. Er wird vom Kuratorium der Stiftung berufen.
Vorsitzender: Dieter Czogalla
Stellvertretende Vorsitzende: Gitta Bernshausen
Das Kuratorium der Stiftung Sozialwerk St. Georg entscheidet über die Grundsätze der Stiftungsarbeit und berät und überwacht den Vorstand. Das Kuratorium besteht aus fünf bis acht Personen. Ihm gehören derzeit an: